Published 28. Juni 2018
Protestbrief gegen den drohenden Abriss der Schule in Al Khan al Ahmar
An die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags
Wir, die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, schreiben Ihnen als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages mit der Bitte, die Early Day Motion 1169 zu unterschreiben. Diese Motion fordert dazu auf, Massnahmen gegen den drohenden Abriss der Schule in Al Khan al Ahmar zu ergreifen, einer von palästinensischen Beduinen bewohnten Ortschaft unweit von Jerusalem. Zudem bitten wir Sie, als Mitglied des Ausschusses umgehend tätig zu werden, um die drohende Zerstörung von Al Khan al Ahmar und der Schule als Folge der Ausweitung der Siedlung Kfar Adumim zu verhindern, dies nachdem der Bau von 92 Hauseinheiten in Sichtweite des Dorfes der Beduinen angekündigt worden ist.
Der Oberster Gerichtshof von Israel hat letztinstanzlich die Berufung der palästinensischen Beduinen-Flüchtlingsgemeinschaft von Al Khan al Ahmar zurückgewiesen. Nun kann ihre Schule jederzeit abgerissen werden ebenso wie der Rest des Dorfes. Möglich ist dies auch überall im Bereich C des besetzten palästinensischen Gebietes, in welchem Beduinen keine Baubewilligungen von der israelischen Armee erhalten, weil sie kein Land erwerben können. Es ist bekannt, dass Druck der deutschen Regierung auf Israel schon oft dazu beigetragen hat, Zwangsumsiedlungen von PalästinenserInnen zu verhindern oder zumindest aufzuschieben.
Die unter militärischer Besatzung lebenden BewohnerInnen von Al Khan al Ahmar stammen ursprünglich aus Tel Arad, von wo sie 1951 zwangsweise umgesiedelt worden sind. Sie hatten sich in der Wüste östlich von Jerusalem neu angesiedelt. In den 1990er Jahren begann Israel mit der zweiten Zwangsumsiedlung dieser Gemeinschaft. Von den Beduinen bewohntes Land wurde für die Ausweitung der nahen Siedlung Ma’ale Adumim und nun auch für die Ausweitung von Kfar Adumim bestimmt. Diese Menschen sind zweifach Vertriebene, deren fundamentale Rechte zweimal missachtet worden sind, ohne dass dies von Israel anerkannt oder es dafür zur Verantwortung gezogen worden wäre.
Die Umsiedlung der Beduinen ermöglicht die Umsetzung des E-1 Entwicklungsplans. Die Umsetzung des Plans wird für die PalästinenserInnen den Zugang zum Stadtgebiet von Jerusalem erheblich beeinträchtigen und die Konstituierung eines zukünftigen zusammenhängenden palästinensischen Staatsgebiet verhindern.
Rund 300.000 PalästinenserInnen wohnen innerhalb der 60% des Westjordanlandes, welche Israel vollständig kontrolliert. In den vergangenen Jahren ist eine alarmierende Anzahl in die Lage gerate, von Zwangsumsiedlungen bedroht zu sein. Diese stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Sie sind ein Ergebnis der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik.
Wir, die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, bitten Sie, die deutsche Regierung auf ihre Verantwortung hinzuweisen. Deutschland ist verpflichtet, gegenüber Israel, einem befreundeten Staat, zu dem es besonders enge Beziehungen hat, auf die Einhaltung des Internationalen Rechts und der Menschenrechte zu dringen. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, das im Auswärtigen Ausschuss zu thematisieren und die Bundesregierung aufzufordern, bei der israelischen Regierung zugunsten der Erhaltung des beduinischen Dorfes vorstellig zu werden.
Wenn die israelische Regierung nicht zur Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts bereit ist, stellt sie damit selbst die Mitgliedschaft Israels in der OECD und seine besonderen Beziehungen zur EU in Frage, zu deren Vertragsgrundlagen die Verpflichtung auf die genannten Rechte gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Hefets, Vorsitzende
Im Namen des Vorstandes der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost
Zur Hintergrundinformation:
https://touchingphotographs.com/2018/06/22/june-22-2019-al-auja-khan-al-ahmar-text-by-david-shulman/
Wir, die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, schreiben Ihnen als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages mit der Bitte, die Early Day Motion 1169 zu unterschreiben. Diese Motion fordert dazu auf, Massnahmen gegen den drohenden Abriss der Schule in Al Khan al Ahmar zu ergreifen, einer von palästinensischen Beduinen bewohnten Ortschaft unweit von Jerusalem. Zudem bitten wir Sie, als Mitglied des Ausschusses umgehend tätig zu werden, um die drohende Zerstörung von Al Khan al Ahmar und der Schule als Folge der Ausweitung der Siedlung Kfar Adumim zu verhindern, dies nachdem der Bau von 92 Hauseinheiten in Sichtweite des Dorfes der Beduinen angekündigt worden ist.
Der Oberster Gerichtshof von Israel hat letztinstanzlich die Berufung der palästinensischen Beduinen-Flüchtlingsgemeinschaft von Al Khan al Ahmar zurückgewiesen. Nun kann ihre Schule jederzeit abgerissen werden ebenso wie der Rest des Dorfes. Möglich ist dies auch überall im Bereich C des besetzten palästinensischen Gebietes, in welchem Beduinen keine Baubewilligungen von der israelischen Armee erhalten, weil sie kein Land erwerben können. Es ist bekannt, dass Druck der deutschen Regierung auf Israel schon oft dazu beigetragen hat, Zwangsumsiedlungen von PalästinenserInnen zu verhindern oder zumindest aufzuschieben.
Die unter militärischer Besatzung lebenden BewohnerInnen von Al Khan al Ahmar stammen ursprünglich aus Tel Arad, von wo sie 1951 zwangsweise umgesiedelt worden sind. Sie hatten sich in der Wüste östlich von Jerusalem neu angesiedelt. In den 1990er Jahren begann Israel mit der zweiten Zwangsumsiedlung dieser Gemeinschaft. Von den Beduinen bewohntes Land wurde für die Ausweitung der nahen Siedlung Ma’ale Adumim und nun auch für die Ausweitung von Kfar Adumim bestimmt. Diese Menschen sind zweifach Vertriebene, deren fundamentale Rechte zweimal missachtet worden sind, ohne dass dies von Israel anerkannt oder es dafür zur Verantwortung gezogen worden wäre.
Die Umsiedlung der Beduinen ermöglicht die Umsetzung des E-1 Entwicklungsplans. Die Umsetzung des Plans wird für die PalästinenserInnen den Zugang zum Stadtgebiet von Jerusalem erheblich beeinträchtigen und die Konstituierung eines zukünftigen zusammenhängenden palästinensischen Staatsgebiet verhindern.
Rund 300.000 PalästinenserInnen wohnen innerhalb der 60% des Westjordanlandes, welche Israel vollständig kontrolliert. In den vergangenen Jahren ist eine alarmierende Anzahl in die Lage gerate, von Zwangsumsiedlungen bedroht zu sein. Diese stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Sie sind ein Ergebnis der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik.
Wir, die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, bitten Sie, die deutsche Regierung auf ihre Verantwortung hinzuweisen. Deutschland ist verpflichtet, gegenüber Israel, einem befreundeten Staat, zu dem es besonders enge Beziehungen hat, auf die Einhaltung des Internationalen Rechts und der Menschenrechte zu dringen. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, das im Auswärtigen Ausschuss zu thematisieren und die Bundesregierung aufzufordern, bei der israelischen Regierung zugunsten der Erhaltung des beduinischen Dorfes vorstellig zu werden.
Wenn die israelische Regierung nicht zur Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts bereit ist, stellt sie damit selbst die Mitgliedschaft Israels in der OECD und seine besonderen Beziehungen zur EU in Frage, zu deren Vertragsgrundlagen die Verpflichtung auf die genannten Rechte gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Hefets, Vorsitzende
Im Namen des Vorstandes der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost
Zur Hintergrundinformation:
https://touchingphotographs.com/2018/06/22/june-22-2019-al-auja-khan-al-ahmar-text-by-david-shulman/